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Weiterbildungsanforderung:
Jede Einsatzgruppe verfügt über einen Ausbildungsverantwortlichen, der die obligatorischen Übungen durchführt. (mind. Rettungssanitäter oder höhere Ausbildung) Alarmierung: Die Alarmierung erfolgt ausschliesslich über die KWRO Notfallnummer. Bei einer Alarmierung durch Dritte (Polizei, Feuerwehr, Arzt, Bevölkerung usw.) muss die KWRO in Kenntnis gesetzt werden, da sonst kein Versicherungsschutz besteht und der Einsatz nicht durch die KWRO abgerechnet werden kann. Versicherungsschutz: Der Versicherungsschtuz übernimmt bei den Einsätzen die KWRO Einsatzentschädigung: Die Entschädigung erfolgt nach den Tarifen der KWRO. Rapportwesen: Die Einsätze werden rapportiert, der KWRO innert 5 Tagen nach dem Ereignis weitergeleitet und intern mit dem Ausbildungsleiter besprochen. Ein umfangreiches Debreefing kann bei Bedarf mit dem zuständigen Ausbildungs- und Einsatzleiter sowie der Einsatzequipe und der Einsatzzentral durchgeführt werden. Schweigepflicht: Die Einsatzkräfte unterliegen der Schweigepflicht. Die Dokumentation erfolgt unter strengster Einhaltung des Patientenschutzes. Materialanforderung: Je nach Einsatzgebiet muss das Material den Gegebenheiten angepasst werden. Ausrüstung der Einsatzkräfte: Privatfahrzeuge werden durch entsprechende Kennzeichnung zu Einsatzfahrezeugen. Schnelleinsatzgruppen führen selber keine Krankentransporte durch. Jeder Helfer trägt auf dem Schaden- / Unfallplatz eine Einsatzjacke. Die SEG ist durch die Einsatzjacke als Einheit erkennbar. |
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